WIR sind Giersleben!

27. Februar 2012
Nachdem wir uns nun lange Zeit nicht an die Öffentlichkeit gewandt haben, da wir selbst auf ein Fortkommen bei Gericht gewartet haben, sendeten wir heute eine Pressemitteilung an die örtlichen Medien:

Sehr geehrte Redaktionsteams,

nachdem die Gemeinde Giersleben im September vergangenen Jahres Klage eingereicht hat gegen den Beschluss der Kommunalaufsicht, dass Giersleber Bürgerbegehren zuzulassen, ist nun Anfang Februar endlich die dazugehörige Klagebegründung beim Verwaltungsgericht Magdeburg eingegangen. Das zehnseitige Schreiben wurde uns kurz darauf in Kopie zugestellt.

Zusammenfassend: Der Anwalt der Gemeinde ist Dr. jur. Michael Moeskes, der in Magdeburg eine gemeinsame Kanzlei unter anderem mit Holger Stahlknecht führt, dessen Zulassung zur Zeit auf Grund seiner Ministertätigkeit ruht. Im Wesentlichen folgt er der Argumentation, die die Gemeinde bereits zur Ablehnung der Bürgerentscheids vorbrachte. Die Sechswochen-Frist sei nicht eingehalten, die Kosten des Bürgerentscheids seien nicht richtig beziffert, mit der Ausgliederung Gierslebens würde der Fortbestand der Verbandsgemeinde gefährdet und habe damit "ein gesetzeswidriges Ziel" - so wörtlich. Dazu kommen nun einige weitere Argumente, wie etwa, dass die Kommunalaufsicht gegenüber der Gemeinde Giersleben voreingenommen sei und nicht auf die Anfrage der Bürger hätte antworten dürfen, wie man ein Bürgerbegehren richtig gestaltet. Die Fragestellung  des Bürgerbegehrens sei nicht klar formuliert gewesen. Zur Erinnerung: "Sind Sie mit der Herauslösung (Ausscheiden) der Gemeinde Giersleben aus der Verbandsgemeinde Saale-Wipper und der Eingemeindung in die Stadt Aschersleben einverstanden?" Zudem wird beanstandet, dass wir keinen genauen Eingemeindungstermin genannt haben, zumal aus Sicht des Gemeindeanwalts eine kurzfristige Umgliederung nicht möglich sei, da die Amtszeit des Bürgermeisters und der Gemeinderäte geschützt werden müsse.

Gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Bernward Rothe, der uns seit Anfang des Jahres vertritt, haben wir nun ein Antwortschreiben an das Gericht verfasst. Die Sechswochenfrist halten wir - und auch die Kommunalaufsicht - für belanglos, da diese nur für Begehren gilt, die sich gegen einen Gemeinderatsbeschluss richten. Es gab jedoch keinen Beschluss gegen eine Herauslösung aus der Verbandsgemeinde und gegen eine Eingemeindung nach Aschersleben. Die Kosten sind so gut als möglich beziffert, was auch die Kommunalaufsicht so beurteilte. Der Fortbestand der Verbandsgemeinde wird nicht durch den Austritt Gierslebens gefährdet. Wenig Verständnis haben wir zudem für den Vorwurf der Voreingenommenheit der Kommunalaufsicht, da sie uns sachlichen Rat zur rechtlich einwandfreien Gestaltung des Begehrens gab. "Ich denke, eigentlich kann doch jeder froh sein, dass wir uns von Anfang an bemüht haben alles richtig zu machen und auch bei der Kommunalaufsicht nachfragten, da diese im Zweifel über die Zulässigkeit entscheiden muss - und dies ja auch tat. Wir fragten vorab auch die Verbandsgemeinde, die sich wiederum beim Innenministerium erkundigte", sagt Stephan Richter, einer der Vertreter der Initiative. Auch fragen wir uns, wie wir das Ziel des Bürgerbegehrens noch klarer hätten formulieren sollen. "Die Forderung nach einem genauen Datum für die Eingemeindung, kann wohl nicht ernst gemeint sein. Denn durch das hinauszögernde Verhalten der Gemeinde, wäre vermutlich jedes Datum längst hinfällig geworden", so Bernward Rothe. Und Bürgermeister und Gemeinderat könnten in einem Ortschaftsrat weiter arbeiten, so wie das in vielen eingemeindeten Ortschaften der Fall ist.

Bernward Rothe hatte zudem erwirkt, dass die Bürger an der Verhandlung als Beisitzer teilnehmen dürfen, die gegen die Entscheidung des Gemeinderates Widerspruch bei der Kommunalaufsicht eingelegt hatten. Darunter sind auch die Vertreter der Bürgerbegehrens, aber eben nicht nur. "Das war uns sehr wichtig. Ansonsten wären nur die Gemeinde und die Kommunalaufsicht vor Gericht anwesend gewesen, und niemand sonst aus Giersleben, der das Geschehen vor Ort miterlebt hat", sagt der Giersleber Klaus Iwanitzky.

Wir waren bemüht, die Entwicklungen möglichst kompakt darzustellen. Wenn Sie etwas näher erläutert haben möchten, oder Fragen haben, können Sie uns gern anrufen oder mailen.

Beste Grüße, Jana Richter

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